Arbeitserlaubnis ausländische
Pflegekräfte Schweiz
Obwohl die Schweiz nicht zu den EU-Staaten gehört, ist es einfach eine Arbeitserlaubnis als Pflegefachkraft (aus der EU oder EFTA), für die Schweiz zu bekommen.
Fachlich muss eine Anerkennung der Gleichwertigkeit, die sogenannte SRK-Anerkennung.
Mit Unterzeichnung eines unbefristeten bzw. mindestens 365 Tage befristeten Arbeitsvertrags erhalten Sie eine Aufenthaltsgenehmigung von fünf Jahren; den sogenannten Ausweis B. Ein Wechsel der Arbeitsstelle ist dabei problemlos möglich. Nach fünf Jähren bekommen Sie als Deutsche(r) den Ausweis C (Niederlassungsbewillung) und Sie sind den Schweizern rechtlich gleichgestellt; nur abstimmen an der Urne dürfen Sie nicht.
In dem Fall der Aufenthaltsgenehmigung, also der ersten fünf Jahre in der Schweiz ist Ihr steuerrechtlicher Wohnsitz in der Schweiz und Sie werden quellenversteuert, das bedeutet, der Arbeitgeber ist verpflichtet, die geschuldete Steuer vom Lohn abzuziehen und der Schweizer Steuerbehörde abzuliefern (ähnlich wie in Deutschland). Die gesamten Steuern zahlen Sie dann in der Regel in der Schweiz. Weitere Infos zur Arbeitserlaubnis ausländische Pflegefachkräfte Schweiz finden Sie hier: